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E R Z G E B I R G E

Fachpraktiker im Tischlerhandwerk (m/w/d)

  • Allgemeines

    Fachpraktiker im Tischlerhandwerk ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird in Holz be- und verarbeitenden Betrieben oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Tischler.

  • Berufsbild

    Fachpraktiker im Tischlerhandwerk stellen Holzbauteile wie Bretter oder fertige Produkte aus Holz her. Sie arbeiten dabei mit, Schnittholz, Profilholz, Bretter, Furnier- und Spanplatten herzustellen. Fachpraktiker im Tischlerhandwerk wählen das Holz aus, das dazu verwendet wird. Sie nehmen Maß und fügen Holzteile zusammen. Zum Beispiel leimen sie Einzelteile aneinander. Dabei beachten sie Fertigungsskizzen. Außerdem bedienen Fachpraktiker im Tischlerhandwerk Maschinen wie Sägen, Fräsen und Holzbohrer. Sie verarbeiten aber auch Metall, Kunststoff oder Glas. Außerdem bereiten sie die fertigen Produkte für die Lagerung oder den Versand vor.

  • Einsatzfelder

    • Tischlereien
    • Säge- und Hobelwerke
    • Möbelhersteller
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

    Im Anschluss an die erfolgreichen Fachpraktiker-Ausbildung können noch weitere Ausbildungen zur Vertiefung und/oder Spezialisierung, wie Tischler oder Holzmechaniker, angestrebt werden.

  • Voraussetzungen

    Nachgewiesene Behinderung/Lernbeeinträchtigung im Sinne des §66 BBiG

  • Unterrichtsorganisation

    Es wird wöchentlich an zwei Tagen beschult. Zusätzlich zu allgemeinbildenden Fächern, erfolgt die Vermittlung der berufsspezifischen Inhalte in einem spezifizierten theoretischen Fachunterricht. Unterstützend finden berufspraktische Unterweisungen statt.

  • Praktika

    Insgesamt ein Jahr ausbildungsträgerfremd innerhalb der Lehrzeit

  • Bewerbung

    In der Regel im überbetrieblichen Rahmen durch einen privaten Bildungsträger.